advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Wie geht man im Schadensfall vor?

Kommt es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:
  • Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub!
  • Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
  • Bei Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten, dass der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich gehalten wird.

Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseversicherer geltend machen wollen.


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