advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de
Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zur Reiserücktrittsversicherung Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Reiserücktrittsversicherungen zeichnen sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in eng abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen gegen den Ausfall von Reiseleistungen, die der Reisende wegen vorzeitiger Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen werden.

Insgesamt ist somit der Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu betrachten und mit den Kosten, die ein eventueller Reiserücktritt verursachen könnte, abzuwägen. Dabei ist auch das individuelle Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt in die Betrachtung einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige, die vielleicht während des Urlaubs versterben könnten).



Seitenanfang