Was leistet die Reiserücktrittsversicherung im Versicherungsfall?
Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung, die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt. Diese Kosten steigen mit der Nähe zum Reiseantritt stark an. Dementsprechend schreiben Reiserücktrittsversicherungen vielfach einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen sein muss, damit die Rücktrittskosten ersetzt werden.Nach Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen (z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug). Müssen Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet die Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Kosten für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden dagegen nicht erstattet!
Die Leistungen der Versicherung werden jedoch durch einen Selbstgehalt eingeschränkt:
- grundsätzlich muss bei Reiserücktritt jeder Versicherte 50 DM selbst bezahlen
- erfolgt der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, müssen 20% der Reiserücktrittskosten vom Reisenden aufgebracht werden
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.