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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zur Reiserücktrittsversicherung Unter welchen Umständen ist der Reiserücktritt versichert?

Unter welchen Umständen ist ein Reiserücktritt versichert?

Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:
  • Tod
  • Unfall
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä.) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub)
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, dass die Fortsetzung der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.

Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
  • höhere Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Kernunfall)
  • Streik (z.B. des Flugpersonals)


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