Kosten für eine eigene Mahnabteilung
Kosten, für die Eintreibung einer Forderung, die durch unternehmenseigene Mitarbeiter geltend gemacht werden, entstehen, können, da sie nicht für jede einzelne bearbeitete Forderung direkt anfallen, nicht zusammen mit einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid als Verzugsschäden eingefordert werden. Ein Outsourcing des Mahnwesens an eine Rechtsanwaltskanzlei bietet somit erhebliche Einsparpotentiale, da Rechtsanwaltsgebühren als Verzugsschäden anerkannt werden.
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