advoprax AG
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Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes

Berechnung der Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben. Für das Erwirken des Mahnbescheides erhält der Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltsgebühr.

  • Anwaltsgebühren

Umfang der Tätigkeit - Für diese Rechtsanwaltsgebühr übernimmt der Anwalt das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides.

Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die halbe Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme erhoben.

Die für Mahn- und Vollstreckungsbescheid fällig gewordenen Gebühren werden für den Fall eines anschließenden gerichtlichen Verfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit einer Forderung auf die für dieses Verfahren anfallenden Anwaltsgebühren angerechnet.

Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten werden auf dem jeweiligen Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und werden damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner beglichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Gegner aufgrund des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides, erhält der tätige Anwalt seine Anwaltskosten direkt vom Schuldner. Der Gläubiger muss somit an den Anwalt nur dann Kosten entrichten, wenn die Forderung nicht berechtigt oder nicht vollstreckbar ist, da der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Sonderkonditionen - Der Rechtsanwalt kann sich bei gerichtlichen Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen verpflichten, dass dann, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, er auf einen angemessenen Teil der Gebühren verzichten und stattdessen ihm der Schuldner einen angemessenen Teil der Forderung abtreten kann.

Der von der Forderung abzutretenden Teil muss dabei in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts stehen.

In der Praxis ist es üblich, dass Anwälte die beschriebenen Konditionen insbesondere dann einräumen, wenn der Anwalt für den Gläubiger in einer größeren Anzahl von Fällen tätig bzw. regelmäßig mit Mahn- oder Vollstreckungsverfahren des Gläubigers beauftragt wird.



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