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Wann kommt es zur Verbraucherinsolvenz?

Wegen der erheblichen Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens besteht noch unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit der sog. Verbraucherinsolvenz:

  • der Schuldner muss eine natürliche Person sein (also kein Unternehmen), die
  • nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt

Dieses Verfahren sollte mit der Restschuldbefreiung kombiniert werden.

Voraussetzungen für einen Verbraucherinsolvenzantrag:

  • der Schuldner muss in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Antrags eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes mit seinen Gläubigern versucht haben
  • Bescheinigung dieses Versuches durch z.B. einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Schuldnerberatungsstelle
  • dem Antrag müssen ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens sowie ein Verzeichnis der Gläubiger und bestehenden Forderungen sowie eine Erklärung, dass die Angaben richtig und vollständig sind, beigefügt werden


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