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Wann kommt es zum Insolvenzplanverfahren?

Es kann vom Schuldner oder Insolvenzverwalter ein sog. Insolvenzplan vorgelegt werden. Ziel ist es, das Schuldnerunternehmen zu reorganisieren, z.B. durch Stundungen oder Forderungsverzichte der Gläubiger.

Im Rahmen eines solchen Planes kann folgendes geregelt werden:

  • die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger
  • die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung
  • sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Verfahrens abweichend vom regulären Insolvenzverfahren


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