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Unter welchen Umständen kommt es zu einer Restschuldbefreiung?

Im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens, eines Insolvenzplanverfahrens, der Eigenverwaltung sowie der Verbraucherinsolvenz, kann der Schuldner durch das Gericht ohne Zustimmung der Gläubiger unter folgenden Voraussetzungen von seiner Restschuld befreit werden:

  • es muss ein Insolvenzverfahren eröffnet sein
  • der Schuldner darf nicht in den letzten 10 Jahren bereits eine Restschuldbefreiung versucht haben
  • der Schuldner muss sich gegenüber seinen Gläubigern als redlich erwiesen haben

Werden dem Gläubiger erst nach der Restschuldbefreiung Obliegenheitsverletzungen des Schuldners bekannt, kann diese auf Antrag widerrufen werden.



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