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Wann ist eine Eigenverwaltung des Schuldners im Insolvenzverfahren möglich?

Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubigerversammlung kann der Schuldner im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahren oder Insolvenzplanverfahren selbst die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters vornehmen. Dies spart gegenüber dem Einsatz eines Insolvenzverwalters Kosten.



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