advoprax AG
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Startseite Rechtsinformationen Internet- und Online-Recht Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Wann ist eine Online-Einwilligung zur Erfassung personenbezogener Daten rechtlich zulässig?

Wann ist eine Online-Einwilligung zur Erfassung personenbezogener Daten rechtlich zulässig?

Eigentlich bedarf die Einwilligung zur Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Schriftform, jedoch ist eine Einwilligung auch online möglich, wenn der Internet-Anbieter sicherstellt, dass

  • die Einwilligung nur durch eine eindeutige, aktive und bewusste Handlung des Nutzers erfolgen kan
  • die Einwilligung nicht unerkennbar verändert werden kann
  • der Urheber der Einwilligung erkannt werden kann
  • die Einwilligung protokolliert wird
  • der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann


Praktisch bedeutet die Umsetzung dieser Punkte, dass eine Online-Willenserklärung wie folgt aussehen sollte:

Die Einwilligung wird durch Anklicken eines Feldes erklärt, welches sich neben dem Einwilligungstext befindet. Dadurch wird das Feld angekreuzt oder enthält ein Häkchen. Ein bereits bei Aufruf eines Formulares angeklicktes Feld, dass - als Default-Einstellung - die Einwilligung erklärt, widerspricht dagegen dem Erfordernis, dass die Einwilligung aktiv vom Nutzer abgegeben werden muss.

Auf das Widerrufsrecht einer gegebenen Einwilligung sollte ausdrücklich hingewiesen werden.

Technisch muss die Einwilligung protokolliert werden und muss unveränderbar sein; dieses Erfordernis erfüllt nach gängiger Praxis bereits ein Formular, das beim Absenden mit Hilfe eines CGI (Common Gateway Interface) durch den Anwender in eine E-Mail konvertiert wird.



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