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Welche Rechtslage besteht beim Schutz von personenbezogenen Daten im Internet?

Als personenbezogene Daten gelten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Welche Daten von Personen, wie lange von welchen anderen Personen erfasst und abgespeichert werden dürfen, hängt grundsätzlich aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedes einzelnen (verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von der Einwilligung der jeweiligen Person ab. Eine Erfassung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ist jedoch ohne eine solche Einwilligung gänzlich untersagt. Die Erfassung von anonymen Daten und Daten von nicht natürlichen Personen (z.B. Unternehmen) ist hingegen auch ohne Einwilligung zulässig.

Im Internet werden automatisch Daten über das Aufrufen von Seiten durch Personen deren Adressdaten und viele weitere Daten zumindest kurzfristig gespeichert. Die Weitergabe derartiger Daten zu Marktforschungszwecken ohne Einwilligung der betroffenen Personen wird in Deutschland durch die datenschutzrechtlichen Bestimmung grundsätzlich untersagt. Die Überprüfung der Einhaltung diesbezüglicher Gesetze und Verordnungen gestaltet sich in der Praxis jedoch als sehr schwierig.



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