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Wann kann der Anbieter eine Leistung von einer Einwilligung zur Erfassung von Personendaten abhängig machen?

Der Anbieter einer Leistung im Internet darf die Erbringung der Leistung nur dann nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu den Diensten des Anbieters nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.

Dies bedeutet, dass in dem Fall, wenn ein Internet-User die gleiche Leistung auch bei einem anderen Anbieter erwerben kann, die Leistungsverweigerung des Anbieters bei Nicht-Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten rechtlich zulässig ist!


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