Welche vertraglichen Rücktrittsrechte bestehen beim Fernhandel im Internet?
Als Fernhandel wird der Handel mit Produkten bezeichnet, bei denen sich Käufer und Verkäufer nicht unmittelbar gegenüber stehen. Diese Art des Handelns ist in §§ 312 ff. BGB geregelt. Gemäß des Gesetzes hat der Käufer das Recht, bei den sogenannten "Fernabsatzverträgen" (Verträge, über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen die ausschließlich durch Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
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