Wie verbindlich sind Internet-Angebote für den Verkäufer?
Generell sind Angebote, die im Internet gemacht werden, so zu verstehen, dass der Verkäufer einen Vertrag nur schließen will, insofern der Gegenstand auch lieferbar ist. Somit hat der Käufer bei Lieferunfähigkeit des Verkäufers kein Recht auf Schadensersatz. Fordert der Anbieter für die Annahme des Angebotes zur Eingabe einer Kreditkartennummer auf, kommt der Kaufvertrag unabhängig davon zustande, ob der Anbieter lieferfähig ist, sofern auf der Internet-Seite keine Angabe der Form "solange der Vorrat reicht" o.ä. gemacht wird.
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