Was bedeutet Electronic Commerce?
Der Handel via Internet wird als Electronic Commerce bezeichnet. Eine frei zugängliche Internet-Seite (ohne Passwort-Schutz), auf der etwas gewerbsmäßig zum Verkauf angeboten wird, wird rechtlich als offene Verkaufsstelle im Sinne der Gewerbeordnung angesehen. Auf der Startseite des Internet-Angebotes muss der Verkäufer mit Namen und Anschrift identifizierbar sein. Auf seinen Internet-Seiten bietet der Verkäufer seine Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf an. Der Internet-User wird dann zum Käufer, wenn er ein Angebot aus dem Internet annimmt. Damit kommt es zum Electronic Commerce.
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