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Wie funktioniert Electronic Commerce rechtlich?

Grundsätzlich bestehen Kaufverträge aus einem Angebot und einer Annahme des Angebots sowie übereinstimmenden Willenserklärungen des Verkäufers und des Käufers. Diese Willenserklärung muss auf einen rechtsgeschäftlichen Erfolg gerichtet sein. Eine im Internet angebotene Ware gilt grundsätzlich als erstes Angebot und damit als Willenserklärung, diese Ware zu einem bestimmten Preis veräußern. Nimmt ein Käufer das Angebot an, gilt diese Annahme ebenfalls als Willenserklärung, nämlich die Ware zum angegebenen Preis tatsächlich zu kaufen. Damit sind die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen klar auf einen rechtsgeschäftlichen Erfolg gerichtet: den Verkauf der Ware. In diesem Fall ist eine Annahme des Kaufvertrages in schriftlicher Form nicht notwendig, eine Annahme des Käufers für das Zustandekommens des Kaufvertrages per E-Mail ist ausreichend.

Um den Käufer der Ware nun auch zum Eigentümer zu machen, muss die Ware an den Käufer übereignet werden.



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