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Wer trägt die Kosten einer Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung hat der Abgemahnte zu tragen, da davon ausgegangen wird, dass der Abmahnende den Abgemahnten in dessen eigenem Interesse auf sein fehlerhaftes Verhalten hinweist, um so ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als Kosten einer Abmahnung werden alle dem Abmahnenden im Zusammenhang mit der Abmahnung entstandenen Auslagen betrachtet, dies sind u.a. Porto, Auskunfts- und insbesondere Anwaltskosten.

Wenn eine Abmahnung bestimmten Voraussetzungen nicht genügt, bleibt zwar die Unterlassungspflicht des Abgemahnten bestehen, ebenso wie u.U. eine Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz, jedoch kann in diesem Fall der Abmahnende u.U. seinen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen durch den Abgemahnten verlieren.

Zu den Gestaltungsvoraussetzung einer Abmahnung siehe:
Informationen zur Gestaltung von Abmahnungen



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