Was bezweckt eine Abmahnung?
Grundsätzlich besteht der Sinn einer Abmahnung darin, dass der Abmahnende seinen Konkurrenten auf das seiner Ansicht nach fehlerhafte Verhalten (z.B. Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Urheberrecht) hinweist, um den Abgemahnten außergerichtlich zu veranlassen, das beanstandete Verhalten unverzüglich und für die Zukunft zu unterlassen.
Im Zuge einer außergerichtlichen Abmahnung verlangt der Abmahnende vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Begleichung seiner zum Erstellen der Abmahnung angefallenen Auslagen (z.B. Anwaltskosten).
Die Unterlassungserklärung ist strafbewehrt, wenn diese ein Vertragsstrafeversprechen enthält, mit dem sich der Abgemahnte für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines festgelegten Betrages zu zahlen. Damit soll einer Wiederholung des zu unterlassenden Verhalten durch den Abgemahnten vorgebeugt werden.
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