advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Wie schließt man einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden. In der Regel sollte aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Da er weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthält, ist es gesetzlich zudem vorgeschrieben, den Vertrag nachfolgend notariell beurkunden zu lassen.

Es ist sinnvoll, zunächst zu überlegen, was in dem Ehevertrag geregelt werden soll. Dann kann mit einem Rechtsanwalt in einer ersten Beratung besprochen werden, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und was diese für Folgen haben können. In der Regel entwirft anschließend der Rechtsanwalt den Ehevertrag und legt den Entwurf den Ehepartnern vor.

Die Regelungen des Vertragsentwurfs sollten beide Ehepartner nochmals genau miteinander durchsprechen und eventuelle Unklarheiten mit dem Rechtsanwalt beraten. Änderungswünsche werden anschließend nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt in den Vertrag aufgenommen. Ist der Ehevertrag schließlich zur Zufriedenheit der Ehepartner formuliert, übermittelt ihn der Rechtsanwalt an einen Notar, der diesen anschließend beurkundet. Dabei ist der Notar verpflichtet, jede von den Ehepartnern gewünschte Vereinbarung auf ihre Vor- und Nachteile zu prüfen.



Seitenanfang