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Regelungen zum Unterhaltsanspruch

Häufig hat ein geschiedener Ehepartner, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den ehemaligen Ehepartner. Dieser Unterhaltsanspruch besteht nicht selten lebenslang.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard während der Ehe und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Dies gilt ebenfalls für relativ kurze Ehen.

Die gesetzliche Unterhaltsregelung kann durch einen Ehevertrag je nach den Bedürfnissen individuell verändert werden. Möglich ist dabei auch der vollständige Unterhaltsverzicht. Allerdings sind Regelungen zum Unterhalt für die Zeit des Bestehens der Ehe oder über den Kindesunterhalt nicht zulässig.

Ehe Vereinbarungen über den Unterhalt im Falle einer Ehescheidung vertraglich fixiert werden, ist eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll, um alle Folgen der gewünschten Regelungen im Interesse beider Ehepartner abzuklären.



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