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Regelungen zum Versorgungsausgleich

Bei der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs werden bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften der Ehepartner, die während der Ehe erworben wurden, gegeneinander aufgerechnet und die Summe der Anwartschaften hälftig geteilt. Dies bedeutet in der Regel, dass ein Partner im Rentenalter dem anderen einen Teil seiner Rente überlassen muss.

Durch einen Ehevertrag lässt sich die gesetzliche Regelung abändern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts. Das Familiengericht prüft die Vereinbarungen, damit ein angemessener Ausgleich unter den Ehepartnern bezüglich folgender Punkte im Alter gewährleistet ist:

  • im Hinblick auf gleichzeitig getroffene Unterhaltsregelungen
  • in Bezug auf mögliche Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung
  • im Hinblick auf die Sicherung des Berechtigten für den Fall der Erwerbsunfähigkeit

Der Rechtsanwalt ist in der Lage mit den Ehepartnern zu klären, welche Regelungen diesbezüglich im Interesse beider Ehepartner vereinbart werden sollten.



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