Verfahren vor Berufsgerichten
Über die Verletzung von Berufspflichten befinden die Berufsgerichte in erster und die Landesberufsgerichte in zweiter Instanz. In Nordrhein-Westfalen z.B. sind für die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe je ein Berufsgericht bei den Verwaltungsgerichten Köln und Münster eingerichtet. Das Landesberufsgericht befindet sich beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Berufsgerichtliche Maßnahmen können sich von der Warnung über die Geldbuße (in Nordrhein-Westfalen bis zu € 50.000,-) bis hin zu der Feststellung der Berufsunwürdigkeit des Beschuldigten erstrecken.
Wichtig: Jedoch ist der Vorrang des Strafverfahrens und auch des Disziplinarverfahrens in manchen Heilberufsgesetzen ausdrücklich vorgesehen.
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