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Startseite Rechtsinformationen Arbeitsrecht Besonderheiten bei der Beschäftigung Schwerbehinderter Welche besonderen Pflichten hat der Arbeitnehmer zu beachten?

Welche besonderen Pflichten hat der Arbeitnehmer zu beachten?

Wird der Schwerbeschädigte bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses nach seiner Schwerbeschädigteneigenschaft (GdB mind. 50%) befragt, so ist diese Frage uneingeschränkt zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls ist der Arbeitsvertrag später anfechtbar.

Wichtig: die Frage nach der Behinderungen ist strikt von der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu trennen!!! Grund: die Schwerbehinderteneigenschaft löst für den Arbeitgeber zusätzliche Pflichten für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses aus.


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