Welche besonderen Pflichten hat der Arbeitnehmer zu beachten?
Wird der Schwerbeschädigte bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses nach seiner Schwerbeschädigteneigenschaft (GdB mind. 50%) befragt, so ist diese Frage uneingeschränkt zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls ist der Arbeitsvertrag später anfechtbar.Wichtig: die Frage nach der Behinderungen ist strikt von der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu trennen!!! Grund: die Schwerbehinderteneigenschaft löst für den Arbeitgeber zusätzliche Pflichten für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses aus.
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