Wie wird Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt?
Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Bescheid der Meinung, daß Ihnen ein höherer Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen zustehen, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben.
Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
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