Was nützt ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis ist nötig, um als Behinderter folgende Leistungen in Anspruch nehmen zu können:
- steuerliche Erleichterungen
- Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
- Vergünstigungen beim Wohnen
- Schutz des Schwerbehindertengesetzes
Generell dient der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.
Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (10 - 100%), der auf dem Ausweis verzeichnet ist, bestimmt.
Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche:
VB | Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes |
EB | Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50%, Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes |
aG | außergewöhnlich gehbehindert |
G | erheblich gehbehindert |
H | hilflos |
B | Notwendigkeit ständiger Begleitung |
Bl | blind |
RF | befreit von der Rundfunkgebührenpflicht |
1.KL. | darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen |
Zudem kann für den Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer Wertmarke für die "Freifahrt" für den öffentlichen Personenverkehr beantragt werden. Das Beiblatt ist nur in Verbindung mit dem Ausweis für die Dauer eines Jahres gültig. Je nach Behinderung ist dieses Beiblatt umsonst oder kostet 30 € für sechs und 60 € für 12 Monate.
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