Wie wird die Behinderung festgestellt?
Die Feststellung des Grades der Behinderung und der zuzuerkennenden Merkzeichen wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der von Ihren behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten getroffen.
In diesem Zusammenhang macht sich der ärztliche Gutachter des Versorgungsamts ein Bild über die Art und Schwere der vorliegende Behinderung und legt anhand der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1983)" den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest.
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