Wann wird der Reisepreis gemindert?
Wenn der Reiseveranstalter nicht hält, was er verspricht, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Der Reisepreis kann von dem Reisenden für den Zeitraum, in dem ein Mangel besteht, zu einem bestimmten Prozentsatz gemindert werden, wenn er den Mangel dem Veranstalter rechtzeitig angezeigt hat. Der Reisepreis mindert sich sodann um den für die Reisemängel angemessenen Betrag, den der Reiseveranstalter, wenn der Reisende - was die Regel ist - den Reisepreis bereits vor Antritt der Reise entrichtet hat, an den Reisenden zurückerstattet.Seitenanfang
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