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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zur Minderung des Reisepreises Bei welchen Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden?

Bei welchen Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden?

Der Reisepreis kann bei Mängeln insbesondere in folgenden Bereichen gemindert werden:
  • Unterkunft: z.B. Ungeziefer im Hotellzimmer (typische Mängel bei der Unterkunft)
  • Verpflegung: z.B. Nahrungsmittelvergiftung (typische Mängel bei der Verpflegung)
  • Transport: z.B. Wechsel der Fluggesellschaft (typische Mängel beim Transport)

Die Minderung des Reisepreise ist nur bei Mängeln zulässig, die im Ermessen des Reiseveranstalters bezüglich der von ihm angeboteten Reise sowie im Widerspruch zu den von ihm versprochenen Reiseleistungen stehen. Ein vom Reisenden erlittener Autounfall mit einem Einheimischen mit dem Mietwagen mindert zwar mit Sicherheit das Reisevergnügen, steht jedoch mit den Leistungen des Reiseveranstalters nicht in Zusammenhang. Also ist keine Reisepreisminderung möglich. Verspricht der Reiseveranstalter ein einfaches Zimmer, und im Hotelzimmer befindet sich kein Fernseher, so wurde dem Reisenden in diesem Fall diese Leistung vom Reiseveranstalter nicht versprochen, also kann deshalb auch keine Minderung erfolgen.

Im Einzelfall richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, danach, was nach dem Reisekatalog entsprechend der örtlichen Gegebenheiten vernünftigerweise vom Reisenden hätte erwartet werden können. Dabei sind für eine Billigreise andere Maßstäbe anzulegen als für eine Luxusreisel.


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