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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zur Minderung des Reisepreises In welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?

In welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?

Bei geringfügigen Mängeln ist keine Minderung möglich (z.B. wenn das Hotel nicht die Farbe wie im Hotelprospekt hat). Sonst soll der Reisepreis genau um den Betrag gemindert werden, um den die Mängel die Wertigkeit der Reise beeinträchtigt haben. Erfahrungsgemäß bestehen über die Höhe der Reisepreisminderung - und damit um den Wert der Mängel - häufig zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden unterschiedliche Auffassungen. In diesen Fällen ist nicht selten eine gerichtliche Klärung errforderlich. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der Reise, inklusive Transport, der für die Reise beim Reseveranstalter entrichtet wurde, anzusetzen.

Sind bei der Reise mehrere Reisemängel aufgetreten, summieren sich die Minderungen, die für den einzelnen Mangel vom Reisepreis abgezogen werden können. Jedoch ist bei einem Auftritt von einer Vielzahl von Mängeln, die Summierung der Minderungen abhängig von den Bereichen, in denen die Mängel auftreten beschränkt.

Sind die Reisemängel erheblich, ist der Reisende auch berechtigt den Reisevertrag zu kündigen und ggf. Schadensersatz vom Reiseveranstalter zu verlangen. Zudem besteht in diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit den Reisepreis um 100% zu mindern.

Ein genaues Rechenwerk, wie groß die Minderung für einen bestimmten Mangel sein darf, gibt es nicht, ebenso bestehen keine Richtlinien zu der Art und Weise wie Minderungen für Reisemängel summiert werden können. Anhaltspunkte zui diesen Fragen gibt jedoch die Frankfurter Tabelle, die vom Frankfurter Landgericht aufgestellt wurde.


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