Ausfall von Mahlzeiten
Fallen Mahlzeiten ganz aus (z.B. durch einen Streik des Hotelpersonals) muß der Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises gegen sich gelten lassen.Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, Rechnungen für ersatzweise außerhalb der Hotelanlage in Anspruch genommene Mahlzeiten
Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot
Minderungsquote: bei vollkommenem Ausfall 50% des Reisepreises (siehe Frankfurter Tabelle), nehmen Sie z.B. Ihre Mahlzeiten ersatzweise außerhalb des Hotels ein, bekommen Sie die Rechnungen vom Reiseveranstalter ersetzt.
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