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Erkrankungen aufgrund verdorbener Lebensmitteln

Werden Erkrankungen wie Magen-Darm-Grippe, Durchfall oder Salmonellenvergiftungen nachweislich durch verdorbene Lebensmittel, die im Rahmen der Verpflegung eines Hotels eingenommen wurden, verursacht, haben die Reisenden einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Bewiesen werden muss jedoch, dass die Erkrankungen auch tatsächlich durch verdorbenes Hotelessen verursacht wurden.

Beweissicherung:
andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter:
keine

Minderungsquote:
20-30% des Reisepreises je nach Stärke der verursachten Erkrankung


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