Vertretung vor Gericht
Legt der Schuldner Ihrer Forderung Widerspruch gegen Ihren Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, bestreitet dieser also die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem geklärt wird, inwieweit die Forderung rechtmäßig ist und damit vom Schuldner beglichen werden muss.
In einem solchen Gerichtsverfahren kann Sie ebenfalls der mit Ihrer Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt vertreten, sofern Sie dies wünschen.
In manchen Fällen ist es sinnvoller, statt Forderungen über einen Mahnbescheid einzutreiben, diese gleich über ein Gericht vom Schuldner einzufordern. Auch in diesen Fällen ist die Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu bedenken.
- Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
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