Auskunft und Beratung
Für Fragen im Rahmen der Erwirkung von Mahnbescheiden stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Auskunft zur Seite. Dies gilt sowohl bei der Beantwortung von Fragen zu einem laufenden Mahnverfahren als auch zur Klärung der Sachlage, ob überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden soll.
Beratungsleistungen im Rahmen der Erwirkung eines Mahnbescheides und einer ggf. folgenden Zwangsvollstreckung werden durch die Anwaltsgebühren im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren abgedeckt.
Für die Klärung der Frage, ob es sinnvoll ist, einen Mahnbescheid zu erwirken oder ein anderes Vorgehen mehr Erfolg verspricht, ist eine Erstberatungsgebühr zu entrichten. Diese beläuft sich je nach Höhe der Forderung auf 20 bis 350 DM. Diese Gebühr entsteht nicht, wenn im Anschluss an die Beratung ein Mahnbescheid erwirkt wird, oder der Rechtsanwalt anderweitig für Sie tätig wird. In diesem Fall entsteht nur die Gebühr für das Mahnverfahren oder die für das anderweitige Tätigwerden des Anwalts zu entrichtende Gebühr.
- Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
- Kosten beim Online-Mahnverfahren
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.