Zwangsvollstreckung
Zahlt der Schuldner auch nicht, nachdem Sie den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Ihn erwirkt haben, wird der Ihre Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie tätig, sofern Sie dies wünschen. In diesem Fall erwirkt er für Sie einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Ihre Forderung über einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner eingefordert werden kann. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt der Anwalt ebenfalls die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die Abwicklung der im Rahmen der Zwangsvollstreckung notwendigen rechtlichen Schritte.
- Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
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