advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Anwaltsgebühren

Beauftragung eine Rechtsanwalts - Wenn Sie über unsere Internet-Seiten einen Mahnbescheid beantragen möchten, wird für die Erwirkung des Mahnbescheides für Sie ein Rechtsanwalt tätig. Diesen bevollmächtigen Sie, damit dieser für Sie tätig werden kann.

Schuldner zahlt die Gebühren - Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes wird durch gesetzlich festgelegte Gebühren entgolten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe des Forderungsbetrag, der von Ihrem Schuldner eingetrieben werden soll. Die Gebühren werden dem Schuldner der Forderung mit dem vom Gericht erlassenen Mahnbescheid in Rechnung gestellt. Die gesamten Rechtsanwaltsgebühren hat der Schuldner, sofern Ihre Forderung berechtigt und der Schuldner nicht zahlungsunfähig ist, zu begleichen. Das bedeutet, dass auf Sie in diesem Fall keine Rechtsanwaltskosten zukommen.

Unberechtigte Forderung - Ist Ihre Forderung unberechtigt und wird dies gerichtlich festgestellt oder stellen Sie die Eintreibung Ihrer Forderung ein, ohne dass der Schuldner gezahlt hat, müssen Sie die Rechtsanwaltskosten begleichen.

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - Ist der Schuldner zahlungsunfähig, müssen Sie zunächst die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen. Sie können sich jedoch diese Kosten nebst Zinsen innerhalb von 30 Jahren von dem Schuldner, wenn dieser wieder zahlungsfähig geworden ist, zurückholen.

 

 



Seitenanfang