advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
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Sonderkonditionen

Der Rechtsanwalt kann sich bei gerichtlichen Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen dazu verpflichten, dass er dann, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, auf einen angemessenen Teil der Gebühren verzichten kann und ihm stattdessen der Schuldner einen angemessenen Teil der Forderung abtreten kann.
Der von der Forderung abzutretenden Teil muss dabei in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts stehen.

In der Praxis ist es üblich, dass Anwälte die beschriebenen Konditionen insbesondere dann einräumen, wenn der Anwalt für den Gläubiger in einer größeren Anzahl von Fällen tätig bzw. regelmäßig mit Mahn- oder Vollstreckungsverfahren des Gläubigers beauftragt wird.

Zur konkreten Vereinbarung von Sonderkonditionen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen: mail@advoprax.de



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