advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Gerichtskosten

Entstehung der Gerichtskosten - Wenn Sie über das Online-Mahnverfahren einen Mahnbescheid erwirken möchten, muss dieser bei Gericht erstellt werden; dafür fallen Gerichtskosten an. Die Kosten werden entsprechend der Höhe der Forderung, die Sie eintreiben wollen, vom Gericht festgesetzt.


Schuldner zahlt die Gebühren - Die Gerichtskosten streckt der Rechtsanwalt bei Gericht für Sie vor, ggf. verlangt dieser daher von Ihnen einen entsprechenden Gerichtskostenvorschuss. Die Gerichtskosten werden dem Schuldner der Forderung jedoch mit dem vom Gericht erlassenen Mahnbescheid in Rechnung gestellt. Die gesamten Gerichtskosten hat der Schuldner, sofern Ihre Forderung berechtigt und der Schuldner nicht zahlungsunfähig ist, zu begleichen. Das bedeutet, dass auf Sie diesem Fall keine Gerichtskosten zukommen, ein von Ihnen ggf. entrichteter Gerichtskostenvorschuss wird Ihnen zurückerstattet.

Unberechtigte Forderung - Ist Ihre Forderung unberechtigt und wird dies gerichtlich festgestellt oder stellen Sie die Eintreibung Ihrer Forderung ein, ohne dass der Schuldner gezahlt hat, müssen Sie die Kosten für das Gericht begleichen.

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - Ist der Schuldner zahlungsunfähig, müssen Sie zunächst die Kosten für das Gericht bezahlen. Sie können sich jedoch diese Kosten nebst Zinsen innerhalb von 30 Jahren von dem Schuldner zurückholen, wenn dieser wieder zahlungsfähig geworden ist. 

 



Seitenanfang