Wie sind Internet-Inhalte zu bewerten, die die Empfindungen anderer stören?
Ist ein Internet-Inhalt geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, etwa indem er religiöse Gefühle anderer verletzt (z.B. durch die Abbildung eines gekreuzigten Schweins), ist ein solcher Internet-Inhalt als öffentliche Beschimpfung anzusehen und demgemäß strafbar.
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