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In welchem Fall können Gegendarstellungen im Internet verlangt werden?

Wer Falsches oder Unwahres auf Internetseiten verbreitet, ist nach heutigem rechtlichen Verständnis nur zur Gegendarstellung verpflichtet, wenn die Internet-Seiten ein journalistisch-redaktionelles Angebot enthalten (z.B. Online-Zeitschriften). Für private Homepages gibt es somit ein Recht auf Gegendarstellung nicht.



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