Wie ist Schmähkritik und Anschwärzen via Internet zu beurteilen?
Die unsachliche Kritik (Schmähkritik) von Produkten eines Konkurrenten im Internet und die Aufstellung von unwahren Behauptungen per Internet sind verboten. Wer derartig Kritik äußert oder Mitbewerber anschwärzt, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.