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Wann muss Unterhalt geleistet werden?

Anspruch auf Unterhalt: Grundsätzlich ist zu klären ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht. Im Gesetz gibt es mehrere Anspruchsgrundlagen nach denen ein Unterhaltsanspruch gegeben sein kann. Es ist auch möglich, dass ein Unterhaltsberechtigter aufgrund mehrerer Ansprüche unterhaltsberechtigt ist (z.B. bei einem Ehegatte, der gemeinsame minderjährige Kinder erzieht: Anspruch auf eigenen Unterhalt und Anspruch wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder).

Bedarf des Unterhaltsberechtigten: Ist ein Unterhaltsanspruch vorhanden, muss geklärt werden wie hoch der Bedarf des Berechtigten ist. Der Bedarf ist abhängig von der Art des Unterhaltsanspruchs, der besteht (z.B. Unterhaltsanspruch eines Kindes und einem geschiedenen Ehegatten). Bei der Bedarfsprüfung ist zu untersuchen, inwieweit der Berechtigte seinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln oder Einkünften bestreiten kann.

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten: Der Bedarf des Bedürftigen kann nur vom Unterhaltsverpflichteten erfüllt werden, sofern dieser in der Lage ist, Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener angemessener Lebensbedarf beeinträchtigt wird. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird ebenfalls in Abhängigkeit von der Art des Unterhaltsanspruchs bemessen (z.B. bei Unterhalt gegenüber Kinder restriktiver als gegenüber Eltern).


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