Für Kinder, die adoptiert werden
Wenn die Möglichkeit gegeben ist, dass ein Kind adoptiert werden kann, wird folgender Ablauf durchlaufen:
- Von der Adoptionsvermittlungsstelle werden die Vorgeschichte und Bedürfnisse des Kindes ermittelt.
- Das Adoptivkind kommt zur Adoptionspflege in die neue Familie. Die elterliche Sorge durch die Herkunftseltern ruht damit, ein Umgangsrecht besteht ebenfalls nicht mehr. Bei minderjährigen Kindern wird im Regelfall übergangsweise das Jugendamt Vormund.
- Das Adoptivkind bzw. sein Vormund gibt seine Einwilligung zur Adoption.
- Das Adoptivkind wird durch die Adoption ein eheliches, gemeinsames Kind der Adoptiveltern. Ansprüche des Adoptivkindes aus dem Sozialrecht (z. B. Waisenrenten, Unfallrenten, sonstige Versorgungsansprüche) sind eigenständige Ansprüche des Kindes und werden durch die Adoption nicht berührt
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