advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de
Startseite Rechtsinformationen Ehe- und Familienrecht Adoptionsverfahren Für Eltern, die ein Kind adoptieren wollen

Für Eltern, die ein Kind adoptieren wollen

Wenn Sie sich entschlossen haben ein Kind zu adoptieren, steht folgender Ablauf vor Ihnen, bis es zur Adoption kommen kann:

Sie werden "Bewerber für ein Adoptivkind"

  • Sie wenden sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, dort wird ein Informationsgespräch mit Ihnen vereinbart.
  • Sie führen mit einem Adoptionsvermittler ein Informationsgespräch.
  • Der Adoptionsvermittler verschafft sich einen Eindruck von Ihnen.
  • Sie füllen die zur Adoption notwendigen Unterlagen aus und beschaffen die notwendigen Bescheinigungen.
  • Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt Ihre allgemeine Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes fest. Sie sind jetzt "Bewerber für ein Adoptivkind".

Das Adoptivkind kommt in Ihre Familie

  • Sie warten, ob sich die Adoptionsvermittlungsstelle an Sie wendet, um ein Kind zu adoptieren und/oder schreiben Bewerbungen an auswärtige Adoptionsvermittlungsorganisationen.
  • Die Adoptionsvermittlungsstelle fragt bei Ihnen an, ob Sie ein bestimmtes Kind adoptieren möchten.
  • Nachdem Sie sich überlegt haben (u.U. währen deiner Kennenlernphase), dass Kind zu adoptieren, entscheiden Sie sich zur Aufnahme des Kindes.
  • Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt Ihnen die Pflegeerlaubnis für das Kind.
  • Das Kind kommt für die Zeit der Adoptionspflege in Ihre Familie, zwar besitzen Sie noch nicht das elterliche Sorgerecht, doch sind bereits unterhaltsverpflichtet. Für die Zeit der Adoptionspflege wird in der Regel das Jugendamt Vormund.

Sie werden rechtlich Eltern des Adoptivkindes

  • Sie stellen einen Aufnahmeantrag zur Annahme des Kindes beim Notar.
  • Der Notar schickt den Aufnahmeantrag an das Vormundschaftsgericht.
  • Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Stellungnahme zur geplanten Adoption ab.
  • Das Vormundschaftsgericht beschließt das Ende der Adoptivpflege und erklärt die rechtliche Aufnahme des Kindes durch die Adoptiveltern.


Seitenanfang