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Startseite Rechtsinformationen Ehe- und Familienrecht Adoptionsverfahren Für Eltern, Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen

Für Eltern, Mütter, die ein Kind zur Adoption freigeben

Überlegen die Eltern oder die Mutter eines Kindes ihr Kind zur Adoption freizugeben, ist folgender Ablauf bis zur Freigabe zur Adoption zu durchlaufen:

  • Die Eltern suchen die Adoptionsvermittlungsstelle zur Beratung auf, und werden über Adoption und Alternativen informiert.
     
  • Die Adoptionsvermittlungsstelle wird von den Eltern beauftragt, für das Kind Adoptiveltern zu suchen.
     
  • Die Adoptionsvermittlungsstelle spricht mit den Eltern über ihre Lebensgeschichte und den Grund für die Freigabe ihres Kindes zur Adoption. Häufig werden die Eltern gebeten, letzteres schriftlich niederzulegen.
     
  • Die Eltern trennen sich von ihrem Kind.  
     
  • Acht Wochen nach der Trennung (Ablauf der Schutzfrist) geben die Eltern ihre notarielle Einwilligung zur Adoption. Das Sorgerecht der Eltern ruht. Im Regelfall wird das Jugendamt Vormund.
     
  • Die Eltern haben kein Umgangsrecht und keine Unterhaltspflicht für das Kind mehr.


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