Welche Unterschiede bestehen zwischen Straf- und Zivilverfahren?
Neben der objektiven Pflichtverletzung prüft der Richter im Strafverfahren die persönliche Schuld des Angeklagten.
Einem fachmedizinischen Gutachten kommt weniger Bedeutung zu als im zivilgerichtlichen Verfahren; vielmehr sind auch persönliche Lebensumstände und Handlungsmotive usw. für die Urteilsfindung von Bedeutung. Im Zweifel entscheidet der Richter für den Angeklagten.
Im Strafverfahren sind das Gericht und die Staatsanwaltschaft nicht an das Vorbringen und die Anträge der Parteien gebunden; anders ist dies im Zivilverfahren, in dem der Beibringungsgrundsatz (die Parteien müssen den streitentscheidenden Stoff vortragen) gilt. Ferner kann im Strafverfahren von der Möglichkeit, das Verfahren einzustellen Gebrauch gemacht werden (z.B. bei geringer Schuld des Angeklagten oder bei Nichtbestehen eines öffentlichen Interesses einer Verfolgung).
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