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Startseite Rechtsinformationen Arzt- und Patientenrecht Strafrechtliche Haftung Wann kann ein Strafverfahren eingeleitet werden?

Wie kann ein Strafverfahren eingeleitet werden?

Die Einleitung eines Strafverfahrens kann durch eine Strafanzeige des Patienten gegen den behandelnden Arzt oder gegen nicht ärztliches Personal (seltener) erfolgen (meist wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im Falle des Todes eines Patienten durch eine Anzeige der Angehörigen, der Polizei oder der Gemeindebehörde wegen fahrlässiger Tötung).

Allerdings ist eine Strafanzeige meist nicht empfehlenswert, da der Haftpflichtversicherer des Arztes/ Krankenhauses zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wird. Deshalb zögert eine Strafanzeige auf jeden Fall den Zeitpunkt der Regulierung der Schadensersatzansprüche hinaus.

Die Durchführung und der Ausgang von zivil- und strafrechtlichem Verfahren sind dagegen voneinander unabhängig. Jedoch ist ein Verfahren vor der Gutachterkommission oder der Schlichtungsstelle neben einem Strafverfahren nicht möglich.



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