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Was ist bei Abschluss des Arbeitsvertrages zu beachten?

Der Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (im Wesentlichen: Leistungspflicht gegen Lohnzahlungspflicht).

Da kein Formerfordernis gegeben ist, muss er nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, sondern kann auch mündlich zustande kommen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss jedoch schriftlich geschlossen werden. Um Beweisschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, ist aber immer die Schriftform anzuraten. Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß der Vorschriften des Nachweisgesetzes spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.


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