Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
In erster Linie bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den - entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses - vereinbarten Versicherungsleistungen. Bei vielen Versicherungen kann durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes der Beitrag niedriger gestaltet werden. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind die Beiträge darüber hinaus im Bereich des Familien- und Verkehrsrechtsschutzes in der Regel günstiger.Seitenanfang
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