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Welche Ausprägungen von Rechtsschutzversicherungen gibt es?

Rechtsschutzversicherungen können Rechtsschutz in sehr unterschiedlichen Fällen gewährleisten: 

  • Führerschein-Rechtsschutz: Rechtschutz bei Entzug oder Einschränkung der Fahrerlaubnis Kfz-Vertragsrechtschutz: Deckt Kosten für Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen (Kauf, Verkauf oder Reparatur von Fahrzeugen) ab.
  • allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Rechtschutz in Vertragsangelegenheiten (z. B. bei Kauf- und Kreditverträgen)
  • Eigentums-Rechtsschutz: Rechtschutz für Ansprüche aus Eigentum, Besitz und Pfandrechten bei beweglichen Sachen (nicht aus Wohnungs-, Haus-, und Grundbesitz)
  • Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz: Deckt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bezüglich der ersten selbst bewohnte Wohneinheit ab (z.B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Streitigkeiten bei Wohnungseigentumssachen)
  • Steuer-Rechtsschutz: Umfasst die Verteidigung vor inländischen Finanz- oder Verwaltungsgerichten
  • Beratungs-Rechtsschutz: Umfasst die Kosten für Beratungen bei familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten
  • Versicherungs-Rechtsschutz: Deckt Kosten ab bei Streitigkeiten mit anderen Versicherern
  • Schadensersatz-Rechtsschutz: Deckt den Rechtsschutz ab bei Schadenersatzansprüchen bezüglich Sach-, Personen- oder Vermögensschäden
  • Arbeits-Rechtsschutz: Rechtsschutz bei Rechtsangelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. Kündigung)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz: Umfasst die Aufwendungen bei der Erstreitung u.a. von Entschädigung nach Arbeitsunfall und Rentenansprüchen
  • Straf-Rechtsschutz: Umfasst die Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei leichten Verkehrsdelikten)

Versichern können sich generell nichtselbständige Personen. Mitversichert sind deren Ehepartner, minderjährige und volljährige Kinder im Studium und in der Ausbildung (bis maximal bis zum 25. Lebensjahr).

Dagegen sind folgende Umstände in der Regel in einer Rechtsschutzversicherung nicht versichert:

  • Kosten, die allein bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen anfallen
  • vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten außer Ordnungswidrigkeiten 
  • Rechtsschutz bei Streitigkeiten bezüglich des Umbaus von Haus oder Eigentumswohnung
  • Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung 
  • Rechtsstreitigkeiten bezüglich Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers 
  • Rechtsstreitigkeiten in Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen, außer Beratungsrechtschutz 
  • Patent- und Urheberrechtsverfahren

Aus der Rechtsschutzversicherung dürfen grundsätzlich keine Bußgelder oder Geldstrafen beglichen werden.



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